Photovoltaik - Die Sonne lacht, dann lachen auch Sie!

Beratung, Planung und Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage

 PV Bild Nr. 1 Photovoltaik Energie

Wir sind Ihre Photovoltaik Experten in Kärnten mit über 35 Jahren Erfahrung

Wir sind ausgebildete Photovoltaik-Experten und haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen von Kleinstanlagen bis Großanlagen (Freiflächen-, Gebäude/Fassadenintegrierte-, Indach-, Aufdach- sowie nachgeführte Anlagen) für unsere Kunden erfolgreich geplant und realisiert.

Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Die Produkte, die zum Einsatz kommen, sind von höchster Qualität und stammen von unseren weltweit angesehenen Partnerfirmen
  • Wir bilden uns laufend weiter und sind immer am letzten Stand der Technik.
  • Wir hören uns Ihre Bedürfnisse an und informieren Sie unverbindlich bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir für Sie die beste und kosteneffizienteste Lösung finden
  • Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket: von der Erstberatung und Planung Ihrer individuellen PV-Anlage über Hilfe bei Förderansuchen bis hin zur Errichtung Ihrer Anlage

Holen Sie sich Ihr Rundum-Sorglos-Paket und profitieren Sie von der Sonne

Wir bieten Ihnen ein persönliches Rundum-Sorglos-Paket und unterstützen Sie als verlässlicher Partner bei der Entwicklung Ihrer Photovoltaik-Anlage:

  • Kompetente Erstberatung
  • Fachmännische Planung Ihrer individuellen PV-Anlage
  • Hilfe bei Förderansuchen
  • Montage Ihrer Anlage

Ihre Vorteile:

  • Verarbeitung von Produkten höchster Qualität von weltweit angesehenen Partnerfirmen
  • Ständige Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Persönliche Beratung
  • Individuelle und kosteneffiziente Lösung
  • Erstberatung und Planung Ihrer PV-Anlage und Hilfe bei Förderansuchen
  • Errichtung Ihrer Photovoltaik-Anlage
  • Erstellen der Prüfprotokolle und Einreichunterlagen
  • Erzeugung des eigenen Stroms
  • keine Abhängigkeit von hohen Energiekosten oder Versorgungsengpässen
  • Sie schonen die Umwelt

Wir haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen geplant, organisiert und realisiert.

Gerne können Sie unter folgendem Link Kontakt mit uns aufnehmen --> denn wir beraten Sie gerne!

 

So kommen Sie zu Ihrer Photovoltaikanlage - die wichtigsten Schritte

Diese Punkte sollten Sie vorbereiten, dann gelingt das Beratungsgespräch ohne unnötige Verzögerungen:

  • Wohin soll die Photovoltaik-Anlage montiert werden? - Dach, Freigelände usw.
  • Wie ist die Ausrichtung der Anlage? -  im besten Fall nach Süden.
  • Gibt es Skizzen oder Pläne vom Gebäude bzw. vom Gelände?
  • Welche Dachneigung und Eindeckung bzw. Geländeneigung besteht?
  • Wie viele nicht nutzbare Flächen gibt es?  - Fenster, Kamine usw.
  • Was soll mit dem erzeugten Strom passieren? - Eigenbedarf, Einspeisung, Überschusseinspeisung usw.

So geht es weiter:

  • Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, bei dem wir alle offenen Fragen klären
  • Wir erstellen ein Umsetzungskonzept inklusive einer Ertragssimulation und einem Angebot
  • Wir beraten Sie über verschiedene Finanzierungsvarianten
  • Wir machen die Bauanzeige bei der Gemeinde
  • Wir klären mit dem zuständigen Energieversorger alle technischen Fragen und stellen einen Ausführungsantrag
  • Wir informieren über alle Fördermöglichkeiten und reichen den Förderantrag ein
  • Wir errichten Ihre PV-Anlage
  • Wir beantragen die Netzparallelschaltung durch den Energieversorger
  • Wir nehmen Ihrer PV-Anlage in Betrieb, nehmen sie ab und erstellen die erforderlichen Prüfprotokolle

 

Förderung 2024

Alle Anlagen die ab dem 01.01.2024 entsprechend den Richtlinien gebaut werden, sind umsatzsteuerbefreit

Voraussetzungen für eine Förderung: 

  • Die Engpassleistung der PV darf insgesamt nicht mehr als 35 kW (peak) betragen.
  • Anlagen müssen am Dach oder im Gebäudebereich (dasselbe Grundstück - z.B. bestehende Garage, Gartenschuppen, Zaun, usw.) montiert sein.
  • Alle bis zum 31. Dezember 2023 beantragten Förderungen werden nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) abgerechnet.

Folgende Leistungen sind aus Sicht der Bundesinnung zum Beispiel im Rahmen der Installation von PV-Modulen von der Umsatzsteuer jedenfalls befreit:

  • Planung der PV-Anlage durch den Errichter
  • Einreichung beim öffentlichen Netzbetreiber durch den Errichter
  • Montage der Photovoltaikmodule
  • Verkabelung der DC-Strings
  • Maßnahmen des Schutzpotentialausgleichs
  • Maßnahmen für Blitz- und Überspannungsschutz (z.B. OVE Richtlinie R6-2)
  • Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und vorbgeugender Brandschutz (z.B. OVE Richtlinie R11-1)
  • Verkabelung und Anschluss der erforderlichen AC-Leitungen
  • Verkabelung der erforderlichen Kommunikationsleitungen
  • Einbau notwendiger elektrischer Betriebsmittel (z.B. RCD, Smartmeter, Stromwandler)
  • Montage und Anschluss Wechselrichter
  • Verkabelung der DC-Leitungen für Energiespeichersysteme
  • Montage und Anschluss des Energiespeichersystems
  • Zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen für das Aufstellen des Energiespeichers
  • Zusätzliche Maßnahmen für den Inselbetrieb (z.B. Notumschaltung)
  • Zusätzliche Maßnahmen für fernwirktechnische Einbindungen durch den öffentlichen Netzbetreiber
  • Zusätzliche Maßnahmen für erforderliche Erweiterung der Gebäudezuleitung
  • Zusätzliche Maßnahmen für erforderliche Erweiterung der Messeinrichtung des öffentlichen Netzbetreibers
  • Prüfung und Inbetriebnahme (z.B. OVE E 8101 Abschnitt 712.6)
  • Erstellung der Systemdokumentation (z.B. OVE EN 62446)
  • Fertigstellungsmeldung beim öffentlichen Netzbetreiber durch den Errichter

 Regelungszeitraum

  • Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von PV-Modulen ab dem 01. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Hinsichtlich des Zeitraums ist folgendes zu beachten: 

Kauf ohne Installation

  • Werden die Photovoltaikmodule nur gekauft, ohne dass der Verkäufer/die Verkäuferin die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Käufer/die Käuferin die Verfügungsmacht über die Photovoltaikmodule erlangt.
  • der Ankauf von Photovoltaikmodulen im Inland und in der EU (z.B. Online-Handel oder stationärer Handel).

Kauf inklusive Installation

  • Bei PV-Modulen die vom Verkäufer installiert werden (einheitliche Werklieferung), ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert und abgenommen ist. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung.
  • Installationen von PV-Modulen inkl. erforderliche Komponenten und Leistungen.
  • Ersatzteillieferungen sind nur dann begünstigt, wenn es sich um ein Photovoltaikmodul samt Zubehör und Speicher handelt.
  • Reparaturen fallen nicht unter den "Nullsteuersatz", es sei denn es handelt sich um den Austausch eines Moduls (einheitliche Werklieferung) das dem Nullsteuersatz unterliegt. (Hier gilt wieder: max. 35 kW Peak).
  • Planungsarbeiten und Gutachten sind nur dann begünstigt, wenn sie eine unselbstständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation darstellen. Das ist der Fall, wenn ein Elektriker eine Anlage verkauft und die Installation plant. 

Regelung bei bestehenden Photovoltaikanlagen:

  • Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die nach dem 1. Jänner 2024 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt oder installiert werden.
  • Bei einer Erweiterung der Anlage (insgesamt max. 35 kW Peak-Leistung) kann die Förderung für die neu dazugekommenen Module inkl. erforderliche Komponenten und Leistungen beantragt werden.

Einreiche können natürliche sowie juristische Personen.

Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden.

Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet. 

  

Investitionszuschuss gem. § 56 EAG

Stromspeicher – NEU 2024

Förderungsgegenstand

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Strom­speicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicher­kapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Voraussetzungen

Mindestgröße: 4 kWh neu errichtete nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehen­den Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen.

Maximale Größe: Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.

Antragsberechtigte und Fördersätze

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt.

Einreichverfahren und Antragsstellung

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.speicher.klimafonds.gv.at und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets möglich.

Stromspeicheranlagen die ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden, sind förderfähig. 

Folgende Daten werden dafür benötigt:

  • Angaben zum/zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum bzw. Firmenname)

  • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)

  • E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer

  • Technische Daten (Zählpunktnummer der bestehen­den Stromerzeugungsanlage, Gesamtleistung der EE-Anlage (Erneuerbare-Energien-Anlage), Netzbe­treiber der EE-Anlage, Art des Speichers, Hersteller, Gesamtinvestitionskosten des Speichers, Speicher­nennkapazität, Angebotsnummer)

 Bei Bedarf sind der Förderabwicklungsstelle weitere Unterlagen für die Beurteilung des Förderantrags zu übermitteln.

Nach erfolgter Registrierung und Erhalt des Bestätigungs-E-Mails haben Sie 24 Monate Zeit, die Anlage umzusetzen und nach Fertigstellung der Stromspeicheranlage Ihren Antrag zu stellen