Photovoltaik - Die Sonne lacht, dann lachen auch Sie!
Beratung, Planung und Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage
Wir sind Ihre Photovoltaik Experten in Kärnten mit über 25 Jahren Erfahrung
Wir sind ausgebildete Photovoltaik-Experten und haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen von Kleinstanlagen bis Großanlagen (Freiflächen-, Gebäude/Fassadenintegrierte-, Indach-, Aufdach- sowie nachgeführte Anlagen) für unsere Kunden erfolgreich geplant und realisiert.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- Die Produkte, die zum Einsatz kommen, sind von höchster Qualität und stammen von unseren weltweit angesehenen Partnerfirmen
- Wir bilden uns laufend weiter und sind immer am letzten Stand der Technik.
- Wir hören uns Ihre Bedürfnisse an und informieren Sie unverbindlich bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir für Sie die beste und kosteneffizienteste Lösung finden
- Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket: von der Erstberatung und Planung Ihrer individuellen PV-Anlage über Hilfe bei Förderansuchen bis hin zur Errichtung Ihrer Anlage
Holen Sie sich Ihr Rundum-Sorglos-Paket und profitieren Sie von der Sonne
Wir bieten Ihnen ein persönliches Rundum-Sorglos-Paket und unterstützen Sie als verlässlicher Partner bei der Entwicklung Ihrer Photovoltaik-Anlage:
- Kompetente Erstberatung
- Fachmännische Planung Ihrer individuellen PV-Anlage
- Hilfe bei Förderansuchen
- Montage Ihrer Anlage
Ihre Vorteile:
- Verarbeitung von Produkten höchster Qualität von weltweit angesehenen Partnerfirmen
- Ständige Weiterbildung der Mitarbeiter
- Persönliche Beratung
- Individuelle und kosteneffiziente Lösung
- Erstberatung und Planung Ihrer PV-Anlage und Hilfe bei Förderansuchen
- Errichtung Ihrer Photovoltaik-Anlage
- Erstellen der Prüfprotokolle und Einreichunterlagen
- Erzeugung des eigenen Stroms
- keine Abhängigkeit von hohen Energiekosten oder Versorgungsengpässen
- Sie schonen die Umwelt
Wir haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen geplant, organisiert und realisiert.
Gerne können Sie unter folgendem Link Kontakt mit uns aufnehmen --> denn wir beraten Sie gerne!
So kommen Sie zu Ihrer Photovoltaikanlage - die wichtigsten Schritte
Diese Punkte sollten Sie vorbereiten, dann gelingt das Beratungsgespräch ohne unnötige Verzögerungen:
- Wohin soll die Photovoltaik-Anlage montiert werden? - Dach, Freigelände usw.
- Wie ist die Ausrichtung der Anlage? - im besten Fall nach Süden.
- Gibt es Skizzen oder Pläne vom Gebäude bzw. vom Gelände?
- Welche Dachneigung und Eindeckung bzw. Geländeneigung besteht?
- Wie viele nicht nutzbare Flächen gibt es? - Fenster, Kamine usw.
- Was soll mit dem erzeugten Strom passieren? - Eigenbedarf, Einspeisung, Überschusseinspeisung usw.
So geht es weiter:
- Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, bei dem wir alle offenen Fragen klären
- Wir erstellen ein Umsetzungskonzept inklusive einer Ertragssimulation und einem Angebot
- Wir beraten Sie über verschiedene Finanzierungsvarianten
- Wir machen die Bauanzeige bei der Gemeinde
- Wir klären mit dem zuständigen Energieversorger alle technischen Fragen und stellen einen Ausführungsantrag
- Wir informieren über alle Fördermöglichkeiten und reichen den Förderantrag ein
- Wir errichten Ihre PV-Anlage
- Wir beantragen die Netzparallelschaltung durch den Energieversorger
- Wir nehmen Ihrer PV-Anlage in Betrieb, nehmen sie ab und erstellen die erforderlichen Prüfprotokolle
Photovoltaikförderungen
Die Födertöpfe für Photovoltaikanlagen sind wieder gut gefüllt.
Gefördert werden
- neu installierte (und erweiterte), im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen
- bei Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen
- PV-Anlagenleistung von max. 10 kWp
- Förderung im Zuge des Kärntner Wohnbauförderungsgesetz
Förderbedingungen
- Bundesförderung (z.B. PV-Förderung des Klima- und Energiefonds) für PV-Anlagen ist vorrangig in Anspruch zu nehmen (Nachweis: Zusicherung und Auszahlung der Bundesförderung). Die Landesförderung wird bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen als Anschlussförderung subsidiär gewährt.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass eine Energieberatung vor Ort nach den Richtlinien des Energieberaternetzwerks Kärnten durchgeführt wurde.
- Die geförderte(n) Wohnung(en) müssen nach Durchführung der Maßnahme(n) ganzjährig und regelmäßig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Bei Gebäuden, die auch gewerblich genutzt werden, erfolgt bezogen auf die davon betroffenen Nutzflächen eine anteilige Kürzung der Förderung.
- Die Durchführung der Maßnahmen hat fach- und normgerecht durch befugte Unternehmer und in einer wirtschaftlich und technisch kostenoptimalen Ausführung zu erfolgen.
- Die Durchführung der Maßnahme (Lieferung und Montage) hat im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2023 zu erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten etc.) hat der Nachweis über die Auftragserteilung im Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2023 zu erfolgen.
- Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage und die Planungskosten.
Planungskosten werden mit max. 10% der förderungsfähigen Kosten berücksichtigt. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern werden nur die Nettokosten (exkl. USt.) anerkannt. - Der Bestand und die geförderten Maßnahmen müssen mit den Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen der Standortgemeinde vereinbar sein.
- Pro Antragsteller und pro Einheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Für ein Gebäude mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderungsantrag gestellt werden.
Förderhöhe
- 35 % der förderbaren Kosten für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen
max. € 480 pro kWp bis max. 10 kWp | max. € 4.800 je Wohnung - Bei Kombination mit anderen Bundesförderungen (z.B. Klima- und Energiefonds) ist ein max. Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Bei Überschreitung des Förderhöchstsatzes erfolgt eine aliquote Kürzung der Landesförderung.
OEMAG Förderung:
Hier geht es zur Ticketausgabe -> https://settlement.oem-ag.at/eaginvest/startApp.do
Video-Tutorial Antragstellung für Investitionszuschuss -> https://www.youtube.com/watch?v=ECiGPvfWtXs
Förderprogramm für Stromspeicheranlagen 2023
Das Förderprogramm für Stromspeicher-Anlagen 2023 ist ab sofort verfügbar. Es stehen dafür 15,0 Mio. Euro an Förderungsmittel für Stromspeicher-Anlagen bereit.
Das Förderprogramm unterstützt bei der Errichtung von Speicheranlagen bei bestehenden Stromzeugungsanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und ermöglicht ide Verbreitung von technologisch ausgereiften Speicherlösungen.
Es werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer Größe von 50 kWh gefördert, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen:
- Max. Speicherkapazität: Unbegrenzt, gefördert werde max. 50 kWh
- Förderpauschale: 200 Euro / kWh nutzbarer Speicherkapazität bzw. max. 30 % der anerkennbaren Investitionskosten
- Mind. Speicherkapazität: 3kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW
- Förderung von natürlichen und juristischen Personen
- Registrierung zur Förderung vor Bestellung des Stromspeichers erforderlich
- Umsetzung innerhalb von 24 Monate nach Registrierung erforderlich
- Voraussetzung sind Stand der Technik und normgerechte Installation einer/s befugten Fachkraft/Unternehmens
Einreiche können natürliche sowie juristische Personen. Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden. Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet.