Information Photovoltaik
Beratung, Planung und Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage
Wir sind Ihre Photovoltaik Experten in Kärnten mit über 35 Jahren Erfahrung
Wir sind ausgebildete Photovoltaik-Experten und haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen von Kleinstanlagen bis Großanlagen (Freiflächen-, Gebäude/Fassadenintegrierte-, Indach-, Aufdach- sowie nachgeführte Anlagen) für unsere Kunden erfolgreich geplant und realisiert.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- Die Produkte, die zum Einsatz kommen, sind von höchster Qualität und stammen von unseren weltweit angesehenen Partnerfirmen
- Wir bilden uns laufend weiter und sind immer am letzten Stand der Technik.
- Wir hören uns Ihre Bedürfnisse an und informieren Sie unverbindlich bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir für Sie die beste und kosteneffizienteste Lösung finden
- Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket: von der Erstberatung und Planung Ihrer individuellen PV-Anlage über Hilfe bei Förderansuchen bis hin zur Errichtung Ihrer Anlage
Holen Sie sich Ihr Rundum-Sorglos-Paket und profitieren Sie von der Sonne
Wir bieten Ihnen ein persönliches Rundum-Sorglos-Paket und unterstützen Sie als verlässlicher Partner bei der Entwicklung Ihrer Photovoltaik-Anlage:
- Kompetente Erstberatung
- Fachmännische Planung Ihrer individuellen PV-Anlage
- Hilfe bei Förderansuchen
- Montage Ihrer Anlage
Ihre Vorteile:
- Verarbeitung von Produkten höchster Qualität von weltweit angesehenen Partnerfirmen
- Ständige Weiterbildung der Mitarbeiter
- Persönliche Beratung
- Individuelle und kosteneffiziente Lösung
- Erstberatung und Planung Ihrer PV-Anlage und Hilfe bei Förderansuchen
- Errichtung Ihrer Photovoltaik-Anlage
- Erstellen der Prüfprotokolle und Einreichunterlagen
- Erzeugung des eigenen Stroms
- keine Abhängigkeit von hohen Energiekosten oder Versorgungsengpässen
- Sie schonen die Umwelt
Wir haben bereits zahlreiche Projekte in allen Größenordnungen geplant, organisiert und realisiert.
Gerne können Sie unter folgendem Link Kontakt mit uns aufnehmen,
⇒ denn wir beraten Sie gerne! |
So kommen Sie zu Ihrer Photovoltaikanlage - die wichtigsten Schritte
Diese Punkte sollten Sie vorbereiten, dann gelingt das Beratungsgespräch ohne unnötige Verzögerungen:
- Wohin soll die Photovoltaik-Anlage montiert werden? - Dach, Freigelände usw.
- Wie ist die Ausrichtung der Anlage? - im besten Fall nach Süden.
- Gibt es Skizzen oder Pläne vom Gebäude bzw. vom Gelände?
- Welche Dachneigung und Eindeckung bzw. Geländeneigung besteht?
- Wie viele nicht nutzbare Flächen gibt es? - Fenster, Kamine usw.
- Was soll mit dem erzeugten Strom passieren? - Eigenbedarf, Einspeisung, Überschusseinspeisung usw.
So geht es weiter:
- Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch, bei dem wir alle offenen Fragen klären
- Wir erstellen ein Umsetzungskonzept inklusive einer Ertragssimulation und einem Angebot
- Wir beraten Sie über verschiedene Finanzierungsvarianten
- Wir machen die Bauanzeige bei der Gemeinde
- Wir klären mit dem zuständigen Energieversorger alle technischen Fragen und stellen einen Ausführungsantrag
- Wir informieren über alle Fördermöglichkeiten und reichen den Förderantrag ein
- Wir errichten Ihre PV-Anlage
- Wir beantragen die Netzparallelschaltung durch den Energieversorger
- Wir nehmen Ihrer PV-Anlage in Betrieb, nehmen sie ab und erstellen die erforderlichen Prüfprotokolle
Förderung 2025
Alle Anlagen die ab dem 01.01.2025 entsprechend den Richtlinien gebaut werden, sind umsatzsteuerbefreit
Voraussetzungen für eine Förderung:
- Die Engpassleistung der PV darf insgesamt nicht mehr als 35 kW (peak) betragen.
- Anlagen müssen am Dach oder im Gebäudebereich (dasselbe Grundstück - z.B. bestehende Garage, Gartenschuppen, Zaun, usw.) montiert sein.
Folgende Leistungen sind aus Sicht der Bundesinnung zum Beispiel im Rahmen der Installation von PV-Modulen von der Umsatzsteuer jedenfalls befreit:
- Planung der PV-Anlage durch den Errichter
- Einreichung beim öffentlichen Netzbetreiber durch den Errichter
- Montage der Photovoltaikmodule
- Verkabelung der DC-Strings
- Maßnahmen des Schutzpotentialausgleichs
- Maßnahmen für Blitz- und Überspannungsschutz (z.B. OVE Richtlinie R6-2)
- Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und vorbgeugender Brandschutz (z.B. OVE Richtlinie R11-1)
- Verkabelung und Anschluss der erforderlichen AC-Leitungen
- Verkabelung der erforderlichen Kommunikationsleitungen
- Einbau notwendiger elektrischer Betriebsmittel (z.B. RCD, Smartmeter, Stromwandler)
- Montage und Anschluss Wechselrichter
- Verkabelung der DC-Leitungen für Energiespeichersysteme
- Montage und Anschluss des Energiespeichersystems
- Zusätzliche brandschutztechnische Anforderungen für das Aufstellen des Energiespeichers
- Zusätzliche Maßnahmen für den Inselbetrieb (z.B. Notumschaltung)
- Zusätzliche Maßnahmen für fernwirktechnische Einbindungen durch den öffentlichen Netzbetreiber
- Zusätzliche Maßnahmen für erforderliche Erweiterung der Gebäudezuleitung
- Zusätzliche Maßnahmen für erforderliche Erweiterung der Messeinrichtung des öffentlichen Netzbetreibers
- Prüfung und Inbetriebnahme (z.B. OVE E 8101 Abschnitt 712.6)
- Erstellung der Systemdokumentation (z.B. OVE EN 62446)
- Fertigstellungsmeldung beim öffentlichen Netzbetreiber durch den Errichter
Regelungszeitraum
- Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von PV-Modulen ab dem 01. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Hinsichtlich des Zeitraums ist folgendes zu beachten:
Kauf ohne Installation
- Werden die Photovoltaikmodule nur gekauft, ohne dass der Verkäufer/die Verkäuferin die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Käufer/die Käuferin die Verfügungsmacht über die Photovoltaikmodule erlangt.
- der Ankauf von Photovoltaikmodulen im Inland und in der EU (z.B. Online-Handel oder stationärer Handel).
Kauf inklusive Installation
- Bei PV-Modulen die vom Verkäufer installiert werden (einheitliche Werklieferung), ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert und abgenommen ist. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung.
- Installationen von PV-Modulen inkl. erforderliche Komponenten und Leistungen.
- Ersatzteillieferungen sind nur dann begünstigt, wenn es sich um ein Photovoltaikmodul samt Zubehör und Speicher handelt.
- Reparaturen fallen nicht unter den "Nullsteuersatz", es sei denn es handelt sich um den Austausch eines Moduls (einheitliche Werklieferung) das dem Nullsteuersatz unterliegt. (Hier gilt wieder: max. 35 kW Peak).
- Planungsarbeiten und Gutachten sind nur dann begünstigt, wenn sie eine unselbstständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation darstellen. Das ist der Fall, wenn ein Elektriker eine Anlage verkauft und die Installation plant.
Regelung bei bestehenden Photovoltaikanlagen:
- Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die nach dem 1. Jänner 2025 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt oder installiert werden.
- Bei einer Erweiterung der Anlage (insgesamt max. 35 kW Peak-Leistung) kann die Förderung für die neu dazugekommenen Module inkl. erforderliche Komponenten und Leistungen beantragt werden.
Für Anlagen, die 2025 errichtet werden, gelten gestaffelte Fördersätze pro Kilowattpeak (kWp):
- Bis 4 kWp: 380 Euro
- 4 bis 6 kWp: 280 Euro
- 6 bis 8 kWp: 180 Euro
- 8 bis 10 kWp: 120 Euro
Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.
Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden.
Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet.
⇒ zum Förderantrag |
Investitionszuschuss gem. § 56 EAG
Stromspeicher – 2025
Förderungsgegenstand
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe!) oder EU-Förderungen, gewährt. Ausgenommen sind Zweckzuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz.
- Die maximale Höhe beträgt € 275,00/kWh Nennkapazität.
- Für Anträge von PV-Stromspeichern, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 28.02.2025 eingereicht werden und deren Errichtung 2023 oder 2024 erfolgte, beträgt die maximale Höhe € 350,00/kWh Nennkapazität.
Pro Standort werden maximal 10 kWh Nennkapazität gefördert.
Nicht förderfähig sind:
- PV-Speicher von PV-Inselanlagen (z. B. Anlagen von Almhütten);
- PV-Speicher von Wohnobjekten, die nicht ständig (als Hauptwohnsitz) bewohnt werden;
- gebrauchte PV-Stromspeicher.
Förderungsunterlagen:
- Antrag
- Abnahmeprotokoll
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Fertigstellungsmeldung bzw. Netzzugangsvertrag der PV-Anlage
- Weitere Unterlagen sind im Einzelfall auf Aufforderung der Förderstelle vorzulegen
Bei Bedarf sind der Förderabwicklungsstelle weitere Unterlagen für die Beurteilung des Förderantrags zu übermitteln.