Förderungen inkl. Informationen
Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten.
⇒ Reparaturbonus Geräteliste ⇐
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt.
Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden.
Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen.
Was müssen Sie beachten?
Der Bon kann ausschließlich für Reparaturen ab dem 25.09.2023 eingelöst werden. Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2026.
Handwerkerbonus
seit 15. Juli 2024 beantragbar
Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025
Was wird gefördert?
- Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
- Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
- Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
- Spenglerarbeiten
- Austausch von Fenstern
- Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
- Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
- Pflasterung
Der Online-Antrag ohne ID-Austria:
- Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hoch
- Füllen Sie das Antragsformular online auf handwerkerbonus.gv.at aus
- Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
- Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch
Der Online-Antrag mit ID-Austria:
- Melden Sie sich mit der ID-Austria über unsere Website an
- Füllen Sie das Antragsformular online auf handwerkerbonus.gv.at aus
- Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
- Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch
Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?
Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:
- Rechnung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Zahlungsnachweis und Ihren IBAN