Förderungen inkl. Informationen

 Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie ab 12. Jänner 2026

Förderung von Reparaturen für Privatpersonen

Hintergrund

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Die Förderung wird mit nationalen Mitteln des Bundes finanziert.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich

  • ausschließlich an Privatpersonen
  • mit einem Wohnsitz in Österreich

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise
in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.

Elektrogeräte und Elektronikgeräte (E-Geräte) sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie
auf der Geräteliste unter: https://www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste. Elektrogeräte und Elektronikgeräte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert.

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderungsfähigen Geräten sind förderungsfähig (zum Beispiel: defektes Rad eines Staubsaugers).

Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?

Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.

Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen
Zustands gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden, wie zum Beispiel: Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch

  • 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
  • 30 Euro für einen Kostenvoranschlag

Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro E-Gerät inklusive Kostenvoranschlags mit maximal 130 Euro begrenzt.

Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes verwendet werden. Die Anzahl der Bons je Person ist grundsätzlich nicht begrenzt.

Förderungsfähige Kosten

  • Arbeitszeit (inklusive Anfahrtskosten)
  • Materialkosten
  • Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen

Was wird nicht gefördert?

  • Reparaturen, Servicedienstleistungen oder Wartungsdienstleistungen, für welche ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (zum Beispiel: bei Versicherungen)
  • Servicedienstleistungen oder Wartungsdienstleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen, welche im Rahmen von Garantieansprüchen und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden
  • Neukauf von E-Geräten, Bestandteilen oder Zubehör (zum Beispiel: Geschirrspülkorb, Kühlschranklade)
  • Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes E-Gerät
  • Alleiniger Austausch von Komponenten ohne weitere Reparatur, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen (zum Beispiel: Austausch von Klickakkus oder Schiebeakkus, Austausch eines Staubsaugerrohres)

Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte finden sich im Dokument negativbeispiele.pdf auf www.geräte-retter-prämie.at.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Der Geräte-Retter-Bon kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Förderungssumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Wo kann die Geräte-Retter-Prämie eingelöst werden?

Der Geräte-Retter-Bon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Geräte-Retter-Prämie“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter
www.geräte-retter-prämie.at.

Weitere Informationen zu Reparaturbetrieben in Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark finden Sie auf www.reparaturfuehrer.at, in Wien auf www.reparaturnetzwerk.at und in Graz auf www.grazrepariert.at.

Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?

Für Reparaturen, Service oder Wartung und/oder Kostenvoranschläge, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Geräte-Retter-Prämie“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine bei der Geräte-Retter-Prämie eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.

 

 

 

Handwerkerbonus

seit 15. Juli 2024 beantragbar

 

Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025

 

Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.

Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
  • Pflasterung

Der Online-Antrag ohne ID-Austria:

  • Laden Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hoch
  • Füllen Sie das Antragsformular online auf handwerkerbonus.gv.at aus
  • Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
  • Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

Der Online-Antrag mit ID-Austria:

  • Melden Sie sich mit der ID-Austria über unsere Website an
  • Füllen Sie das Antragsformular online auf handwerkerbonus.gv.at aus
  • Laden Sie die Rechnung über die Handwerksleistung als PDF hoch (Ausweitung auf weitere Formate z.B. Bilddateien in Arbeit)
  • Laden Sie den Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B.: Überweisungsbeleg) hoch

Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?

Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Ihr Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen. Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:

  • Rechnung
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Zahlungsnachweis und Ihren IBAN